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👍 Probezeit

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Führerschein auf Probe

Die 2 (4) Jahres-Bewährung

Wer seinen ersten „großen“ Führerschein (Klasse B oder A) schafft, bekommt ihn erst einmal auf Probe. Die zweijährige Probezeit ist eine gesetzliche Bewährungsphase. Wer in dieser Zeit penibel auf die Regeln achtet, ist nach 2 Jahren durch. Wer pennt oder rast, verlängert das Ganze massiv.

Gut zu wissen:
Für die kleinen Führerscheinklassen AM (Roller/Moped), L und T (Traktoren) gibt es keine Probezeit. Deine Probezeit startet erst in der Sekunde, in der du deine Prüfbescheinigung für das Auto oder deinen Motorradführerschein in den Händen hältst.


Das Verstoß-System: A vs. B Delikte

Fehler in der Probezeit werdenin zwei Kategorien eingeteilt:

A-Verstöße (Die harten Brocken)

Hier reicht bereits ein einziger Fehler, um die harten Probezeit-Maßnahmen auszulösen. Dazu gehören: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h.
  • Eine rote Ampel überfahren oder Vorfahrt missachten.
  • Handy am Steuer nutzen.
  • Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).
  • Drängeln (zu dichter Abstand) oder rechts überholen.
  • mehr...

B-Verstöße (Die kleineren Fehler)

Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Auswirkung auf deine Probezeit. Erst wenn du dir zwei B-Verstöße leistest, werden sie gewertet wie ein großer A-Verstoß. Dazu gehören:
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen (unter 1,6 mm).
  • Den TÜV (Hauptuntersuchung) um mehr als 8 Monate überziehen.
  • Falsches oder ungesichertes Transportieren von Ladung oder Kindern.
  • mehr...

Der offizielle 3-Stufen-Plan bei Fehlern

Solltest du dir einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße erlauben, zündet das Gesetz einen klaren, dreistufigen Fahrplan:

💥 Stufe 1: Verlängerung & Aufbauseminar (Beim 1. Mal)

  • Die Strafe:
    Deine Probezeit wird sofort um zwei Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
  • Die Pflicht:
    Du musst verpflichtend an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) in einer Fahrschule teilnehmen. Das Seminar kostet dich mehrere hundert Euro und besteht aus Theorie-Sitzungen sowie einer Testfahrt.

Achtung: Verpennst du die Frist für das Seminar, entzieht dir das Amt sofort den Führerschein, bis du die Teilnahme nachweist!

Stufe 2: Die schriftliche Verwarnung (Beim 2. Mal)

Baust du nach dem Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut Mist (wieder ein A- oder zwei B-Verstöße), folgt die zweite Stufe:
  • Du bekommst eine offizielle schriftliche Verwarnung der Behörde.
  • Das Amt empfiehlt dir zusätzlich eine verkehrspsychologische Beratung. Diese ist allerdings freiwillig und dient als deine letzte Chance zur Rückfallvermeidung.

Stufe 3: Der Entzug der Fahrerlaubnis (Beim 3. Mal)

Wer nach der Verwarnung ein drittes Mal auffällig wird (wieder ein A- oder zwei B-Verstöße), beweist, dass er absolut nicht lernfähig ist:
  • Der Führerschein wird komplett entzogen. Das Spiel ist aus. Es folgt eine monatelange Sperre, bevor du überhaupt einen Antrag auf Neuerteilung stellen darfst.
Probezeit:

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Absolutes Alkoholor- und Cannabis-Verbot (0,0-Regel!)

Für alle Autofahrer in der Probezeit sowie für alle Personen unter 21 Jahren gilt auf deutschen Straßen die strikte Nulltoleranz:
  • Alkohol:
    0,0 Promille sind Pflicht!
  • Cannabis:
    Der reguläre Grenzwert von 3,5 ng gilt für dich nicht. Es gilt ein absolutes Cannabis-Verbot.
  • Die Konsequenz:
    Wirst du mit Alkohol oder THC erwischt, kostet dich das beim ersten Mal 250 Euro Bußgeld. Da das Ganze als harter A-Verstoß gewertet wird, musst du zusätzlich zu einem speziellen, teuren Aufbauseminar beim Psychologen und deine Probezeit verlängert sich sofort auf 4 Jahre.


💡 Fazit:
Die Probezeit dauert standardmäßig 2 Jahre. Ein A-Verstoß (z. B. 21 km/h zu schnell) oder zwei B-Verstöße verlängern das Ganze sofort auf 4 Jahre und zwingen dich ins teure Aufbauseminar. Wer dreimal patzt, ist den Lappen komplett los. Merk dir für Alkohol und Gras: Unter 21 und in der Probezeit gilt am Steuer die absolute 0,0-Nulltoleranz!

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