👍 Probezeit
Führerschein auf Probe
Die 2 (4) Jahres-Bewährung
Wer seinen ersten „großen“ Führerschein (Klasse B oder A) schafft, bekommt ihn erst einmal auf Probe. Die zweijährige Probezeit ist eine gesetzliche Bewährungsphase. Wer in dieser Zeit penibel auf die Regeln achtet, ist nach 2 Jahren durch. Wer pennt oder rast, verlängert das Ganze massiv.
Gut zu wissen:
Für die kleinen Führerscheinklassen AM (Roller/Moped), L und T (Traktoren) gibt es keine Probezeit. Deine Probezeit startet erst in der Sekunde, in der du deine Prüfbescheinigung für das Auto oder deinen Motorradführerschein in den Händen hältst.
Das Verstoß-System: A vs. B Delikte
Fehler in der Probezeit werdenin zwei Kategorien eingeteilt:
A-Verstöße (Die harten Brocken)
Hier reicht bereits ein einziger Fehler, um die harten Probezeit-Maßnahmen auszulösen. Dazu gehören:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h.
- Eine rote Ampel überfahren oder Vorfahrt missachten.
- Handy am Steuer nutzen.
- Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).
- Drängeln (zu dichter Abstand) oder rechts überholen.
- mehr...
B-Verstöße (Die kleineren Fehler)
Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Auswirkung auf deine Probezeit. Erst wenn du dir zwei B-Verstöße leistest, werden sie gewertet wie ein großer A-Verstoß. Dazu gehören:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen (unter 1,6 mm).
- Den TÜV (Hauptuntersuchung) um mehr als 8 Monate überziehen.
- Falsches oder ungesichertes Transportieren von Ladung oder Kindern.
- mehr...
Der offizielle 3-Stufen-Plan bei Fehlern
Solltest du dir einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße erlauben, zündet das Gesetz einen klaren, dreistufigen Fahrplan:
💥 Stufe 1: Verlängerung & Aufbauseminar (Beim 1. Mal)
- Die Strafe:
Deine Probezeit wird sofort um zwei Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert. - Die Pflicht:
Du musst verpflichtend an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) in einer Fahrschule teilnehmen. Das Seminar kostet dich mehrere hundert Euro und besteht aus Theorie-Sitzungen sowie einer Testfahrt.
Achtung: Verpennst du die Frist für das Seminar, entzieht dir das Amt sofort den Führerschein, bis du die Teilnahme nachweist!
Stufe 2: Die schriftliche Verwarnung (Beim 2. Mal)
Baust du nach dem Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut Mist (wieder ein A- oder zwei B-Verstöße), folgt die zweite Stufe:
- Du bekommst eine offizielle schriftliche Verwarnung der Behörde.
- Das Amt empfiehlt dir zusätzlich eine verkehrspsychologische Beratung. Diese ist allerdings freiwillig und dient als deine letzte Chance zur Rückfallvermeidung.
Stufe 3: Der Entzug der Fahrerlaubnis (Beim 3. Mal)
Wer nach der Verwarnung ein drittes Mal auffällig wird (wieder ein A- oder zwei B-Verstöße), beweist, dass er absolut nicht lernfähig ist:
- Der Führerschein wird komplett entzogen. Das Spiel ist aus. Es folgt eine monatelange Sperre, bevor du überhaupt einen Antrag auf Neuerteilung stellen darfst.
Absolutes Alkoholor- und Cannabis-Verbot (0,0-Regel!)
Für alle Autofahrer in der Probezeit sowie für alle Personen unter 21 Jahren gilt auf deutschen Straßen die strikte Nulltoleranz:
- Alkohol:
0,0 Promille sind Pflicht! - Cannabis:
Der reguläre Grenzwert von 3,5 ng gilt für dich nicht. Es gilt ein absolutes Cannabis-Verbot. - Die Konsequenz:
Wirst du mit Alkohol oder THC erwischt, kostet dich das beim ersten Mal 250 Euro Bußgeld. Da das Ganze als harter A-Verstoß gewertet wird, musst du zusätzlich zu einem speziellen, teuren Aufbauseminar beim Psychologen und deine Probezeit verlängert sich sofort auf 4 Jahre.
💡 Fazit:
Die Probezeit dauert standardmäßig 2 Jahre. Ein A-Verstoß (z. B. 21 km/h zu schnell) oder zwei B-Verstöße verlängern das Ganze sofort auf 4 Jahre und zwingen dich ins teure Aufbauseminar. Wer dreimal patzt, ist den Lappen komplett los. Merk dir für Alkohol und Gras: Unter 21 und in der Probezeit gilt am Steuer die absolute 0,0-Nulltoleranz!