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🪪 Fahrerlaubnis | Führerschein

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Die Lizenz

  • Die Fahrerlaubnis ist deine öffizielle Genehmigung, dass du überhaupt Autofahren darfst. Du erhalst sie durch das Bestehen deiner Prüfungen.
  • Der Führerschein ist lediglich die Plastikkarte in deiner Tasche, die diese Erlaubnis im Alltag sichtbar nachweist.

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Tipp: Eine Übersicht zu den Zahlencodes auf der Rückseite deiner Karte findest du unter Schlüsselzahlen.


PKW 

Klasse B:
  • Mindestalter:
    17 Jahre (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahre |
  • Eingeschlossen:
    Klasse AM (Roller), L (Traktor)
  • Fahrzeuge:
    Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zG) und maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer).
  • Anhänger-Regel:
    Ein kleiner Anhänger bis 750 kg zG darf immer mitgenommen werden (Gesamtgespann dann max. 4,25 t). Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, darf das gesamte Gespann (Auto + Anhänger zusammen) maximal 3,5 t zG wiegen.

Hinweis:
B = nur Schaltung (nicht mehr zeitgemäß)
B78 = nur Automatik
B197 = Schaltung und Automatik 


Anhänger

Klasse B 96:
  • Mindestalter:
    17 bzw. 18 Jahre |
  • Vorbesitz:
    Klasse B
  • Fahrzeuge:
    Auto-Anhänger-Züge, bei denen das gesamte Gespann maximal 4,25 Tonnen zG auf die Waage bringt.
  • Besonderheit:
    Reine Fahrerschulung in der Fahrschule, keine Prüfung erforderlich!

Klasse BE:
  • Mindestalter:
    17 bzw. 18 Jahre
  • Vorbesitz:
    Klasse B
  • Fahrzeuge:
    Du darfst hinter deinem Auto einen schweren Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen zG mitführen. Das maximale Gespanngewicht liegt hier bei satten 7 Tonnen.
  • Besonderheit:
    Keine theoretische Prüfung nötig, du machst nur die praktische Prüfung

Zweiräder

Mofa:
  • Mindestalter:
    15 Jahre
  • Fahrzeuge:
    Zweiräder bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Besonderheit:
    Reine Mofa-Prüfbescheinigung. Du musst nur eine theoretische Prüfung ablegen - keine Praxisprüfung!
Klasse AM:
  • Mindestalter:
    15 Jahre
  • Fahrzeuge:
    Roller, Mopeds und Trikes bis 50 ccm (bzw. max. 4 kW bei Elektromotoren) und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
    Sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Minicars) bis 350 kg Leermasse.
Klasse B 196:
  • Mindestalter:
    25 Jahre
  • Vorbesitz:
    Klasse B, mindestens 5 Jahre
  • Fahrzeuge:
    Identisch mit der Motorradklasse A1 (bis 125 ccm, max. 11 kW).
  • Besonderheit:
    Reine Schulung in der Fahrschule ohne jegliche Prüfung!
    Achtung: Das ist eine rein nationale Schlüsselzahl, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Ein Aufstieg auf A2 ist hierüber nicht direkt möglich.

Klasse A1:
  • Mindestalter:
    16 Jahre
  • Eingeschlossen:
    Klasse AM
  • Fahrzeuge:
    Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW (15 PS). Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf maximal 0,1 kW/kg betragen (mindestens 110 kg Leermasse bei vollen 11 kW).
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Klasse A2:
  • Mindestalter:
    18 Jahre 
  • Eingeschlossen:
    Klasse AM, A1
  • Fahrzeuge:
    Krafträder bis maximal 35 kW (48 PS). Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf maximal 0,2 kW/kg betragen (mindestens 175 kg Leermasse bei vollen 35 kW).
  • Wichtig bei Drosselung:
    Das Motorrad darf im ungedrosselten Originalzustand maximal 70 kW (95 PS) geleistet haben.
  • Besonderheit:
    Wenn du die Klasse A1 bereits seit mindestens 2 Jahren besitzt, entfällt die Theorieprüfung komplett. Du absolvierst nur eine praktische Prüfung.

Klasse A:
  • Mindestalter:
    • 20 Jahre beim Aufstieg nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (keine Theorieprüfung nötig, nur Praxis).
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW.
      • Besonderheit: bei Erwerb mit 21, dürfen mit 24 dürfen alle Krafträder gefahren werden 

    • 24 Jahre für den direkten Einstieg ohne Vorbesitz.
  • Eingeschlossen:
    Klassen AM, A1, A2
  • Fahrzeuge:
    Alle Motorräder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Einschränkung.
  • Besonderheit:
    Wenn du die Klasse A2 bereits seit mindestens 2 Jahren besitzt, entfällt die Theorieprüfung komplett. Du absolvierst nur eine praktische Prüfung.

Traktor

Klasse L:
  • Mindestalter:
    16 Jahre
  • Fahrzeuge:
    Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger max. 25 km/h) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Stapler oder Bagger) bis 25 km/h.
  • Besonderheit:
    Nur Theorieprüfung – es gibt keine praktische Prüfung!
     

Du interessierst dich für Lkw- oder Busklassen, die wir selbst nicht im Programm haben? Infos dazu findest du im externen Verkehrsportal.

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💡 Fazit:
Das deutsche Klassen-System sorgt dafür, dass jeder genau die Fahrzeuge steuern darf, für die er ausgebildet wurde. Durch geschickte Stufenaufstiege oder reine Schulungen (wie B96 oder B196) kannst du dir dein mobiles Profil flexibel und ohne großen Prüfungsstress erweitern.