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👍 Probezeit

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Führerschein auf Probe

Die 2 (4) Jahres-Bewährung

Wer seinen ersten „großen“ Führerschein (Klasse B oder A) schafft, bekommt ihn erst einmal auf Probe. Die zweijährige Probezeit ist eine gesetzliche Bewährungsphase. Wer in dieser Zeit penibel auf die Regeln achtet, ist nach 2 Jahren durch. Wer pennt oder rast, verlängert das Ganze massiv.

Gut zu wissen:
Für die kleinen Führerscheinklassen AM (Roller/Moped), L und T (Traktoren) gibt es keine Probezeit. Deine Probezeit startet erst in der Sekunde, in der du deine Prüfbescheinigung für das Auto (BF17) oder deinen Motorradführerschein (A1, A2, B) in den Händen hältst.


Das Verstoß-System: A- vs. B-Delikte

Fehler in der Probezeit werdenin zwei Kategorien eingeteilt:

A-Verstöße (Die harten Brocken)

Hier reicht bereits ein einziger Fehler, um die harten Probezeit-Maßnahmen auszulösen. Dazu gehören: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h.
  • Eine rote Ampel überfahren oder Vorfahrt missachten.
  • Handy am Steuer nutzen.
  • Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).
  • Drängeln (zu dichter Abstand) oder rechts überholen.

B-Verstöße (Die kleineren Fehler)

Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Auswirkung auf deine Probezeit. Erst wenn du dir zwei B-Verstöße leistest, werden sie gewertet wie ein großer A-Verstoß. Dazu gehören:
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen (unter 1,6 mm).
  • Den TÜV (Hauptuntersuchung) um mehr als 8 Monate überziehen.
  • Falsches oder ungesichertes Transportieren von Ladung oder Kindern.

Der offizielle 3-Stufen-Plan bei Fehlern

Solltest du dir einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße erlauben, zündet das Gesetz einen klaren, dreistufigen Fahrplan:

💥 Stufe 1: Verlängerung & Aufbauseminar (Beim 1. Mal)

  • Die Strafe:
    Deine Probezeit wird sofort um zwei Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
  • Die Pflicht:
    Du musst verpflichtend an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) in einer Fahrschule teilnehmen. Das Seminar kostet dich mehrere hundert Euro und besteht aus Theorie-Sitzungen sowie einer Testfahrt.

Achtung: Verpennst du die Frist für das Seminar, entzieht dir das Amt sofort den Führerschein, bis du die Teilnahme nachweist!

Stufe 2: Die schriftliche Verwarnung (Beim 2. Mal)

Baust du nach dem Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut Mist (wieder ein A- oder zwei B-Verstöße), folgt die zweite Stufe:
  • Du bekommst eine offizielle schriftliche Verwarnung der Behörde.
  • Das Amt empfiehlt dir zusätzlich eine verkehrspsychologische Beratung. Diese ist allerdings freiwillig und dient als deine letzte Chance zur Rückfallvermeidung.

Stufe 3: Der Entzug der Fahrerlaubnis (Beim 3. Mal)

Wer nach der Verwarnung ein drittes Mal auffällig wird (wieder ein A- oder zwei B-Verstöße), beweist, dass er absolut nicht lernfähig ist:
  • Der Führerschein wird komplett entzogen. Das Spiel ist aus. Es folgt eine monatelange Sperre, bevor du überhaupt einen Antrag auf Neuerteilung stellen darfst.

Absolutes Alkoholor- und Cannabis-Verbot (0,0-Regel!)

Für alle Autofahrer in der Probezeit sowie für alle Personen unter 21 Jahren gilt auf deutschen Straßen die strikte Nulltoleranz:
  • Alkohol:
    0,0 Promille sind Pflicht!
  • Cannabis:
    Der reguläre Grenzwert von 3,5 ng gilt für dich nicht. Es gilt ein absolutes Cannabis-Verbot.
  • Die Konsequenz:
    Wirst du mit Alkohol oder THC erwischt, kostet dich das beim ersten Mal 250 Euro Bußgeld. Da das Ganze als harter A-Verstoß gewertet wird, musst du zusätzlich zu einem speziellen, teuren Aufbauseminar beim Psychologen und deine Probezeit verlängert sich sofort auf 4 Jahre.


Fazit:
Die Probezeit dauert standardmäßig 2 Jahre. Ein A-Verstoß (z. B. 21 km/h zu schnell) oder zwei B-Verstöße verlängern das Ganze sofort auf 4 Jahre und zwingen dich ins teure Aufbauseminar. Wer dreimal patzt, ist den Lappen komplett los. Merk dir für Alkohol und Gras: Unter 21 und in der Probezeit gilt am Steuer die absolute 0,0-Nulltoleranz! Öl