🪪 Fahrerlaubnis | Führerschein
FahrerlaubnisDie | FührerscheinLizenz
- Die Fahrerlaubnis ist deine
staatlicheöffizielle Genehmigung, dass du überhaupt Autofahren darfst. Du erhalst sie durch das Bestehen deiner Prüfungen. - Der Führerschein ist lediglich die Plastikkarte in deiner Tasche, die diese Erlaubnis im Alltag
offiziellsichtbar nachweist.
Tipp: Eine Übersicht zu den Zahlencodes auf der Rückseite deiner Karte findest du unter Schlüsselzahlen.
PKW
Klasse B
- Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahre |
Hinweis:
B = nur Schaltung (nicht mehr zeitgemäß)
B78 = nur Automatik
B197 = Schaltung und Automatik
Anhänger
Klasse B 96
- Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre |
Klasse BE
- Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre
Zweiräder
Klasse B 196
- Mindestalter: 25 Jahre |
Achtung: Das ist eine rein nationale Schlüsselzahl, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Ein Aufstieg auf A2 ist hierüber nicht direkt möglich.
Mofa
- Mindestalter: 15 Jahre
- Fahrzeuge: Zweiräder bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
- Besonderheit: Reine Mofa-Prüfbescheinigung. Du musst nur eine theoretische Prüfung ablegen
–- keine Praxisprüfung!
Klasse AM
- Mindestalter: 15 Jahre
- Fahrzeuge: Roller, Mopeds und Trikes bis 50 ccm (bzw. max. 4 kW bei Elektromotoren) und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg Leermasse.
Klasse A1
- Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2
- Mindestalter: 18 Jahre
| - Eingeschlossen: AM, A1
- Fahrzeuge: Krafträder bis maximal 35 kW (48 PS). Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf maximal 0,2 kW/kg betragen (mindestens 175 kg Leermasse bei vollen 35 kW).
- Wichtig bei Drosselung: Das Motorrad darf im ungedrosselten Originalzustand maximal 70 kW (95 PS) geleistet haben.
- Besonderheit: Wenn du die Klasse A1 bereits seit mindestens 2 Jahren besitzt, entfällt die Theorieprüfung komplett. Du absolvierst nur eine praktische Prüfung.
Klasse A
Eingeschlossen:AM, A1, A2
- 20 Jahre beim Aufstieg nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (keine Theorieprüfung nötig, nur Praxis).
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW.
- Besonderheit: bei Erwerb mit 21, dürfen mit 24 dürfen alle Krafträder gefahren werden
- 24 Jahre für den direkten Einstieg ohne Vorbesitz.
Klasse L
- Mindestalter: 16 Jahre
- Fahrzeuge: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger max. 25 km/h) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Stapler oder Bagger) bis 25 km/h.
- Besonderheit:
ReineNur Theorieprüfung – es gibt keine praktische Prüfung!
Du interessierst dich für Lkw- oder Busklassen, die wir selbst nicht im Programm haben? Infos dazu findest du im externen Verkehrsportal.
Fazit:
Das deutsche Klassen-System sorgt dafür, dass jeder genau die Fahrzeuge steuern darf, für die er ausgebildet wurde. Durch geschickte Stufenaufstiege oder reine Schulungen (wie B96 oder B196) kannst du dir dein mobiles Profil flexibel und ohne großen Prüfungsstress erweitern.


