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Parkverbote

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Parken ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung vom mehr als 3 Minuten. Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

Parkverbote

    überall wo das Halten verboten ist auf Vorfahrtsstraßen außerhalb von Ortschaften bei Fahrstreifenbegrenzung, wenn nicht mindestens 3 m Platz verbleiben 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, sowie 8 m davor, wenn parallel ein Radweg verläuft vor Bordsteinabsenkungen vor Ein- und Ausfahrten über Schachtdeckeln innerhalb 5 m, außerhalb 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen Anhänger maximal 2 Wochen auf öffentlichen Parkplätzen beim Verkehrszeichen eingeschränktes Haltverbot

    Die Verbotszeichen:

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    Fazit:
    Halten ist hier erlaubt, Parken istVerboten.