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Haltverbote

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Halten ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung vom maximal 3 Minuten. Wer länger als 3 Minuten hält, oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

Haltverbote:

  • an engen und unĂźbersichtlichen Stellen
  • im Bereich von scharfen Kurven
  • auf Ein- und Ausfädelungsstreifen
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • auf FußgängerĂźberwegen sowie bis zu 5 m davor
  • auf dem Fahrstreifen, wenn rechts ein Seitenstreifen vorhanden ist
  • auf Grenzmarkierungen
  • wenn ein Vorfahrt regelndes Zeichen verdeckt wird
  • vor gekennzeichneten Rettungswegen
  • auf BahnĂźbergängen
  • auf Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
  • an Taxiständen
  • im Kreisverkehr
  • beim Verkehrszeichen „absolutes“ Haltverbot

Die Verbotszeichen:


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Fazit:
Halten und Parken ist hier Verboten.