Halten ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung vom maximal 3 Minuten. Wer länger als 3 Minuten hält, oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.
Haltverbote:
an engen und unĂźbersichtlichen Stellen
im Bereich von scharfen Kurven
auf Ein- und Ausfädelungsstreifen
auf Autobahnen und KraftfahrstraĂen
auf FuĂgängerĂźberwegen sowie bis zu 5 m davor
auf dem Fahrstreifen, wenn rechts ein Seitenstreifen vorhanden ist
auf Grenzmarkierungen
wenn ein Vorfahrt regelndes Zeichen verdeckt wird
vor gekennzeichneten Rettungswegen
auf Bahnßbergängen
auf Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
an Taxiständen
im Kreisverkehr
beim Verkehrszeichen âabsolutesâ Haltverbot