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Haltverbote

Halten ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung vom maximal 3 Minuten. Wer länger als 3 Minuten hält, oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

Haltverbote:

    an engen und unübersichtlichen Stellen im Bereich von scharfen Kurven auf Ein- und Ausfädelungsstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor auf dem Fahrstreifen, wenn rechts ein Seitenstreifen vorhanden ist auf Grenzmarkierungen wenn ein Vorfahrt regelndes Zeichen verdeckt wird vor gekennzeichneten Rettungswegen auf Bahnübergängen auf Fahrstreifen mit Richtungspfeilen an Taxiständen im Kreisverkehr beim Verkehrszeichen „absolutes“ Haltverbot




     

     

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