🚫 Parkverbote Parken ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung vom mehr als 3 Minuten. Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Parkverbote überall wo das Halten verboten ist auf Vorfahrtsstraßen außerhalb von Ortschaften bei Fahrstreifenbegrenzung, wenn nicht mindestens 3 m Platz verbleiben 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, sowie 8 m davor, wenn parallel ein Radweg verläuft vor Bordsteinabsenkungen vor Ein- und Ausfahrten über Schachtdeckeln innerhalb 5 m, außerhalb 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen Anhänger maximal 2 Wochen auf öffentlichen Parkplätzen beim Verkehrszeichen eingeschränktes Haltverbot Die Verbotszeichen: 💡 Fazit: Halten ist in all diesen Zonen erlaubt, aber das Parken ist streng verboten. Wer sich die wichtigsten Meterangaben merkt, schützt sein Budget und navigiert absolut fehlerfrei durch den Schilder-Dschungel.